Verbesserungsmanagement/Vorschlagswesen

1. Zielsetzung

2. Verantwortung

3. Beschreibung

4. Weiterführende Regelungen

 

 

      1. Zielsetzung

Durch eine systematische Vorgehensweise soll der kontinuierliche interne Verbesserungsprozess gefördert und ein erneutes Auftreten eines in Erfahrung gebrachten Fehlers verhindert werden. Des Weiteren soll durch die systematische Ermittlung von potenziellen Fehlern ein Auftreten dieser Fehler vermieden werden.

 

      1. Verantwortung

Für das Verbesserungsmanagement ist der QMB verantwortlich.

 

      1. Beschreibung

Zur kontinuierlichen Verbesserung ist das Verbesserungsmanagement der zentrale Prozess innerhalb unseres Qualitätsmanagementsystems. Verbesserungspotenziale können anhand der Auswertungen der internen Audits, der Managementbewertung, des Fehler- und Beschwerdemanagements sowie der Risikobetrachtungen und Gefährdungsbeurteilungen erkannt werden. Für die Festlegung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Verbesserungsmöglichkeiten ist der QMB zuständig.

 

Dabei wird zwischen Korrekturmaßnahmen (reaktiv) und Vorbeugungsmaßnahmen (präventiv) unterschieden. Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen werden in unserer zentralen Maßnahmenverfolgung erfasst und verfolgt. Die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen erfolgt durch den QMB bzw. im Rahmen der internen

Audits durch den jeweiligen Auditor. Die Dokumentation hierzu erfolgt in der zentralen Maßnahmenverfolgung, die in der EDV hinterlegt ist.

 

      1. Weiterführende Regelungen

Fehlermanagement

Beschwerdemanagement