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Prozesseigentümer
ist derjenige, der die meisten personellen Anteile am Prozess hat oder derjenige, der das meiste Interesse daran hat, dass der Prozess funktioniert. Der Prozesseigentümer hat folgende Verantwortungen und Kompetenzen:
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Gestaltung und Änderung von Regelungen
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Weiterentwicklung der Regelungen und Verfahren
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Ansprechpartner bei internen und externen Audits
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Einleiten von Korrekturmaßnahmen, die z. B. aus internen und externen Audits resultieren
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Schulung von Mitarbeitern zur jeweiligen Regelung bzw. zum jeweiligen Verfahren
Nachfolgend sind die in unserem Unternehmen relevanten Prozesseigentümer aufgelistet:
Kapitel Managementhandbuch |
Prozesseigentümer |
Stellvertreter |
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