Interessierte Parteien und Anforderungen

Die Beispiel GmbH sieht sich im besonderen Maße verpflichtet die Anforderungen an Interessierten Parteien, darunter auch die Öffentlichkeit, sowie Natur- und Umweltschutz in ihren Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen.

In der folgenden Tabelle sind Anforderungen von Interessierten Parteien aufgeführt, die übergreifend für das gesamte Unternehmen relevant sind.

Interessierte Partei

Beschreibungen und Anforderungen

Gesetzgeber

Für die Geschäftsaktivitäten der Beispiel GmbH sind hinsichtlich der Informationssicherheit vor allem diese Rechtsnormen relevant:

  • NIS-2

  • DSGVO

  • IT-Sicherheitsgesetz

  • BSI-Gesetz

  • BSI-KritisV

  • Cyber Resilliance Act

Die vollständige Übersicht zeigt das Rechtskataster

Eigentümer der Beispiel GmbH

Die Beispiel GmbH ist zu 100% im Besitz der Beispielstadt.
Der Verwaltungsrat wird aus Mitgliedern des Magistrats besetzt.

Grundlegende Anforderungen an den Geschäftsbetrieb sind im GmbH-Vertrag und in der Satzung festgehalten. Darunter die Bedeutung der Versorgungssicherheit und der Zufriedenheit der Kunden:

>> Satzung der Beispiel GmbH

Weitere Anforderungen, etwa die von Zulieferern oder Kunden für bestimmte Geschäftsprozesse sind in der Dokumentation zu den Geschäftsprozessen dokumentiert und bei der Auslegung / Optimierung dieser Prozesse berücksichtigt.

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